Bei Werbegeschenken, die Sie in Ihrem Betrieb nutzen (zum Beispiel Kugelschreiber, Tassen, USB-Stick), könnten Sie auf deren Erfassung auch ganz verzichten, da ihre steuerliche Auswirkung – wenn es überhaupt zu einer kommt, denn oftmals neutralisiert der Aufwand aus der betrieblichen Nutzung den Ertrag- so gering sein dürfte, dass kein Betriebsprüfer oder Steuerfahnder etwas unternimmt.

Kritisch sind nur höherwertige „echte“ Geschenke (nicht nur typische Werbeartikel) über 35 Euro oder gar lncentives, über die gerne Kontrollmitteilungen gefertigt werden.

Quelle: PSI Branchenwissen

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