Aktuell gibt es deutschlandweit eine Abmahnwelle gegen Webseitenbetreiber. In diesen Abmahnungen geht es um den Einsatz von Google Fonts.

Doch warum ist der Einsatz von Google Fonts kritisch?

Wer eine andere Schriftart als die Standardschriftarten (u.A. Arial, Helvetica, Times) verwenden möchte, weil diese moderner oder schicker sind, der bedienst sich bei Google-Fonts. Diese sind kostenlos und mit ein bisschen Geschick auch einfach einzubinden. Doch neben diesen Vorteilen gibt es einen entscheidenden Nachteil: Der Einsatz ist im Hinblick auf den Datenschutz heikel. Dies sieht auch das Landgericht München mit Ihrem Urteil von Januar so.

Worum dreht es sich bei diesem Urteil genau?

Im Urteil des Landgericht München vom 20. Januar 2022 (Az. 3 O 17493/20) sprach das Gericht einem Nutzer Schadensersatz zu, weil er eine Webseite besucht hatte, die Google Fonts dynamisch eingebunden haben. Denn in diesem Fall wird die IP-Adresse des Seitenbesuchers an Google übertragen. Es handelt sich um eine Datenverarbeitung ohne Zustimmung des Seitenbesuchers und eine solche ist laut geltenden Recht unzulässig.

Wie ist das Problem mit Google Fonts zu umgehen?

Die Schriftart sollte vom Google Server heruntergeladen und lokal auf den eigenen Webserver hochgeladen werden. Mit einigen Anpassungen am Quellcode der Webseite werden die Schriften lokal geladen und es werden keine personenbezogenen Daten weitergegeben oder von Dritten verarbeitet.

Wer wird aktuell abgemahnt?

Hier gibt es seitens dieser dubiosen Abmahnanwälte kein Muster zu erkennen. Es kann jeden treffen, der eine Internetseite im Einsatz hat.

Was kostet so eine Abmahnung?

Diese fängt an bei wenigen 100 Euro Schadensersatz (manche reden sogar von 3000 Euro). Dieser Schaden ist pro Seitenbesucher zu bezahlen, der das via Anwalt geltend macht! Mit dazu müssen eventuelle Kosten des eigenen Rechtsanwalts eingerechnet werden.

Wer verschickt aktuell Abmahnungen?

Es gibt zwei Kanzleien, die aktuell Abmahnungen im großen Stil versenden. Die einen sitzen in Berlin und die anderen in Meerbusch. Gegen beide Kanzleien ist mehrfach Strafanzeige wegen Betrugs gestellt worden und ebenfalls sind viele Beschwerden bei der Zuständigen Rechtsanwaltskammer über diese Kanzleien gestellt worden. Bei www.anwalt.de gibt es mehr Informationen zu diesen Kanzleien.

In einigen wenigen Fällen werden Abmahnungen auch von Privatpersonen geschrieben bzw. verfasst.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

GANZ WICHTIG – RUHE BEWAHREN UND KEINE ANGST BEKOMMEN!!!

Wichtige Information: Wir sind keine Rechtsanwälte und dürfen/werden deshalb keine Rechtsberatung vornehmen. Die Punkte, die wir hier ansprechen sind Erfahrungswerte, die wir uns in der letzten 20 Jahre angeeignet haben. Sie ersetzen keine Rechtsberatung eines Anwalts.

Als erstes sollte die Abmahnung auf Herz und Nieren geprüft werden. Den auch Anwälte müssen bei Abmahnungen geltende Regeln beachten und gewisse Formalitäten einhalten. Machen Sie dies nicht, so ist die Abmahnung nicht das Papier wert, auf das diese geschrieben steht.

So muss eine Abmahnung folgende Punkte beinhalten:

  • Eine Originalvollmacht
  • Der Vorstoß der personenbezogenen Daten (hier die IP) müsste aufgezeigt werden.
    In den Fällen der oben angesprochenen Kanzleien wird dies schwer werden, da hier offensichtlich Webcrawler im Einsatz waren.

Eine Massenabmahnung ist ebenfalls unzulässig. Die Masse der bekannten Fälle lässt allerdings erahnen, dass es sich hierbei um eine Massenabmahnung handelt.

Wie eine Abmahnung in dem Fall „Google Fonts zu vermeiden ist?

Egal ob die Abmahnungen in einem Rechtsstreit stand halten oder ob diese falsch ausgefertigt wurden – FAKT ist, dass ein Datenschutzverstoß durch den Einsatz von Google Fonts begangen wird. Es sollten deshalb sämtliche externen Aufrufe einer Webseite, die die Weitergabe der IP-Adresse als personenbezogenes Datum (ohne Zustimmung) praktizieren unterbunden werden. Und das so schnell wie möglich!

Kann Ihre Webseite betroffen sein?

Das können wir für Sie rausfinden. Nutzen Sie unseren Service und lassen Ihre Webseite testen. Dieser Service ist für Sie kostenlos. Nutzen Sie bitte KEINEN der zahlreichen Generatoren, die momentan im Netz gastieren, denn hier vermuten wir ein „Lockangebot“ der Abmahnindustrie um an so viele Webseiten wie möglich zu kommen. Selbstverständlich können Sie auch zu Ihrem Webdesigner Ihres Vertrauens gehen.

Schicken Sie uns eine Mail an info@design2enjoy.de oder füllen das Formular aus. Wir melden uns umgehend mit den Ergebnissen bei Ihnen.

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