Werbe Glossar U | V | W | X | Y | Z
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U
Umbrella-Werbung / Umbrella-Marketing
Auch Dach- oder Schirm-Werbung genannt, bei der nicht das Einzelprodukt, sondern die Marke im Vordergrund steht und auf das gesamte Programm abstrahlen soll.
Urheber
Relevante Regelungen: § 7 UrhG
Urheber ist der Schöpfer des Werkes, also derjenige, der es gestaltet hat. Der Urheber ist stets der ursprüngliche Rechtsinhaber
URL
Uniform Resource Locator - Das ist die Adresse, unter der Sie im Internet ein Dokument, ein Bild bzw. eine Datei finden können.
V
Vektorgrafik
Vektorgrafiken basieren anders als Rastergrafiken nicht auf einem Pixelraster, in dem jedem Bildpunkt ein Farbwert zugeordnet ist, sondern auf einer Bildbeschreibung, die die Objekte, aus denen das Bild aufgebaut ist, exakt definiert. So kann beispielsweise ein Kreis in einer Vektorgrafik über Lage des Mittelpunktes, Radius, Linienstärke und Farbe vollständig beschrieben werden; nur diese Parameter werden gespeichert. Im Vergleich zu Rastergrafiken lassen sich Vektorgrafiken daher oft mit deutlich geringerem Platzbedarf speichern. Eines der wesentlichen Merkmale und Vorteile gegenüber der Rastergrafik ist die stufenlose und verlustfreie Skalierbarkeit.
Verwertungsrecht
Relevante Regelungen: § 15, §§ 16-23 UrhG
Das Rechte des Urhebers, sein Werk auf eine bestimmte Art zu nutzen. Unterschieden wird zwischen körperlichen und unkörperlichen Verwertungsrechten.
Volltext
Damit sind komplette Texte wie z.B. Nachrichten oder Zeitungsartikel gemeint.
W
Web
Allgemein gebräuchliche Abkürzung für das World Wide Web
Web Space
Der Speicherplatz, der auf einem Server für eine Webseite angemietet oder zur Verfügung gestellt wird.
Webdesign
Webdesign ist die Gestaltung und Umsetzung einer Webseite. Es umfasst Navigationsstrukturen, Grafiken, Inhalte usw.
Webmaster
Ist die Person, die für das Funktionieren und die Inhalte einer Webseite verantwortlich ist.
Webpage
Ist die einzelne Seite einer Homepage
Website / Webseite
Ist der Internetauftritt z.B. einer Firma, eines Unternehmens im World Wide Web, bestehend aus mehren Seiten. Auch als Homepage bezeichnet.
Werk
Relevante Regelungen: § 2 UrhG
Das Urheberrechtsgesetz definiert das Werk als "persönliche geistige Schöpfung". Das Werk im urheberrechtlichen Sinne ist das konkrete Ergebnis der individuellen literarischen oder künstlerischen Tätigkeit oder Softwareentwicklung eines oder mehrerer Urheber. Eine eindeutige, vollständige Definition des Werksbegriffes gibt es nicht. Vielmehr wandelt sich das Verständnis des Werkbegriffs mit der Zeit und der Herausbildung neuer Werkformen.
WYSIWYG
ist die Abkürzung für das Prinzip "What You See Is What You Get" ("Was du siehst, ist was du bekommst."). Bei echtem WYSIWYG wird ein Dokument während der Bearbeitung am Bildschirm genauso angezeigt, wie es bei der Ausgabe über ein anderes Gerät, z. B. einem Drucker, aussieht.
Z
Zielgruppe
Die Zielgruppe umfasst einen Kreis von aktiven oder potenziellen Kunden, auf die Marketingaktivitäten ausgerichtet werden. Die Zielgruppenbildung, d.h. die Differenzierung der Kunden nach relevanten Merkmalen, ist die Grundlage der Marktsegmentierung.
Zielgruppenanalyse
Zielgruppenanalyse ist ein Mittel zur Bestimmung und Interpretation einer Zielgruppe. Die Identifikation von Zielgruppen ist wichtig für gezielte Öffentlichkeitsarbeit, da diese hinsichtlich ihrer Informationsinteressen in die kommunikativen Massnahmen einbezogen werden müssen.
Zitat
Ein Zitat ist die Verwendung von Teilen eines urheberrechtlich geschützten Werkes in einem anderen Werk und ist erlaubt, wenn dies zu einem Zitatzweck geschieht.
Zitatzweck
Relevante Regelungen § 51 UrhG
Ein Zitat ist nur dann zulässig, wenn es einem Zitatzweck dient. Das heißt, die Übernahme eines fremden Werkes oder Werkteils muss stets einen inhaltlichen Zusammenhang mit dem zitierenden Werk aufweisen. Dieser kann darin liegen, dass die zitierten Quellen der Erläuterung, der Unterstützung oder Fortentwicklung des eigenen Gedankenganges oder zur Auseinandersetzung mit dem übernommenen Werk dienlich sind.
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